Prozessbetrueger Schweisserei Schlosserei Fred Schlachta, Wagrierweg 70, 22455 Hamburg, Telefon 040/32595272
Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:
AUDIOAUFNAHMEN:
https://soundcloud.com/search?q=Fred%20Schlachta
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das ist die wahre Geschichte vom Prozessbetrueger,
Luegner,
Erpresser und
Urkundenfaelscher
Luegner,
Erpresser und
Urkundenfaelscher
Prozessbetrueger
Schweisserei - Schlosserei
Fred Schlachta,
Wagrierweg 70,
22455 Hamburg,
Telefon 040/32595272
Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:
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Schweisserei - Schlosserei
Fred Schlachta,
Wagrierweg 70,
22455 Hamburg,
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Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:
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Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:
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Hintergründe zum Prozessbetrug-Landgericht-Hamburg-Zeitungsartikel-Maskierter-fesselte-Opfer-am-Heizkoerper
Die gesamte Vorgeschichte fängt im September 2012 in Bad Harzburg an:
Frau G. bietet im Internet bei http://autoscout24.de einen gebrauchten VW-Passat zum Kauf an.
Ein Kaufinteressent aus Hamburg
meldet sich und kauft das Auto nachdem er fast € 1000,--
heruntergehandelt hatte, was ansich ja auch legitim ist.
Kurze Zeit später -es sind einige
wenige Tage- meldet sich der Hamburger Käufer dann wieder bei Frau G.
und möchte das Auto wieder zurückgeben. Die Kilometer würden nicht
stimmen.
Frau G. willigt ein, und will den Kaufpreis in Höhe von
€ 8850,-- in voller Höhe Zug um Zug
gegen Rückgabe des VW-Passat zurückerstatten. Dafür würde Frau G. auch
nach Hamburg anreisen, um den VW-Passat wieder abzuholen.
Doch es kommt anders:
Der Käufer Herr S. aus Hamburg will €
9500,-- und nach einigem Hin- und Herverhandeln würde er sich auch mit €
9300,-- zufrieden geben.
Frau G. stimmt dem nicht zu, und da
macht der Käufer Herr S. ein weiteres "Angebot", indem nun doch den
Kaufpreis in Höhe von € 8850,-- plus einen Laptop oder Ähnliches im Wert
akzeptieren würde.
Frau G. willigt auch diesem "Angebot"
nicht ein, und Herr S. geht zum Hamburger Rechtsanwalt B., der wiederum
Klage beim Landgericht Hamburg einreicht.
Plötzlich taucht ein gefälschter Kaufvertrag auf, auf welchem der VW-Passat angeblich für € 9700,-- gekauft worden sein soll.
Frau G. kann leider nicht das
Gegenteil beweisen, da beim Kauf / Verkauf leider nur ein Exemplar des
Kaufvertrages ausgefüllt worden ist, welches ausschließlich nur der
Käufer S. hat.
Dem Käufer S. und seinem beauftragten
Rechtsanwalt B. gelingt es nun daraufhin, das Landgericht Hamburg zu
täuschen, und im Sommer 2014 wird Frau G. auf Rückzahlung des
Kaufpreises in Höhe von € 9700,-- abzüglich Gebrauchsvorteilen
verurteilt.
Dazu kommen noch Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten von mehreren Tausend €.
.......
Der Käufer S., der nun ein
Rechtskräftiges Urteil hat, will vollstrecken, und bietet einen Betrag
einmal von € 3000,-- an, dann wieder € 2000,-- und dann wäre der Wagen
auf einmal nur nur € 1500,-- Wert.
Die Ehefrau des Käufers Herrn S.
würde bei einer Auto Versteigerung in Hamburg arbeiten, und kenne sich
mit Autos und den Preisen aus.
Käufer S. erfragt bei Frau G. um
Zustimmung, ob diese bereit wäre, ihm dem Käufer S. den VW-Passat zur
weiteren Verwendung und ggf. auch Weiterveräußerung zu überlassen, und
die geforderte und ausgeurteilte Summe würde sich dann entsprechend um
diese € 1500,-- bzw. € 2000,-- reduzieren, und somit wäre
Frau G. schon einen Betrag von € 1500,-- bzw. € 2000,-- weniger schuldig.
Frau G. willigt dem nicht ein, und
signalisiert gegenüber dem Käufer S., dass sie evtl. jemanden kenne, der
wesentlich mehr für den VW-Passat bieten würde.
Käufer S. ist damit nicht einverstanden, und versucht weiter, Frau G. einzuschüchtern, was ihm aber nicht gelingt.
Käufer S. telefoniert auch viel mit
der Verkäuferin G., und fordert nun einen Betrag in Höhe von € 15000,--
und er wäre aus dem Grundbuch raus, obwohl nur € 12300,-- im Grundbuch
als ausgeurteilter Betrag incl. Gerichtskosten des Landgerichts Hamburg
und Rechtsanwaltskosten für den Klägeranwalt B. im Grundbuch der Frau G.
eingetragen sind.
Frau G. kann gar nicht verstehen,
warum Käufer S. schon wieder mehr Geld fordert und Frau G. bedroht, dass
er sie sonst aus Ihrem eigenen Haus zwangsrausversteigern will.
Käufer S. begründet die von ihm
aufgestellte Forderung der € 15000,-- damit, dass er ja auch noch Kosten
hätte, die ja auch die Verkäuferin G. zu tragen hätte.
Im Sommer 2015 kommt es dann tatsächlich zu dem Rückkauf des VW-Passat in Hamburg.
Frau G. kommt mit einem Käufer, der
für den mittlerweilen nicht mehr fahrbereiten VW-Passat noch einen
Barbetrag in Höhe von € 7000,-- zahlt.
Der VW-Passat wird mit einem Autoanhänger in Hamburg aufgeladen und abgeholt.
Der Verkäufer S. ist noch so nett,
beim "Jumpstart" des VW-Passat zu helfen, da der aufgrund einer kaputten
Batterie nicht mehr anspringt, so dass der VW-Passat über die Rampe auf
den Autoanhänger mit eigener Kraft hochgefahren werden kann.
Audio-Datei mit der Stimme vom Käufer S., und wie er den Betrug zugibt mit der Bemerkung:
"Da können halt andere besser betrügen"
Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:
AUDIOAUFNAHMEN:
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Käufer S. fordert nun "nur" noch € 8000,-- von Frau G.
Frau G. hatte im Jahre 2015, und zwar erst nachdem der Käufer S. schon wieder mehr Geld gefordert hatte
( diese € 15000,-- ) angefangen, die
Telefon Gespräche mit dem Käufer S. aufzuzeichnen, weil dieser schon
wieder mehr Geld gefordert hatte als ihm zusteht, genauso, wie im Jahre
2012.
Frau G. tat dies lediglich zu ihrer
eigenen Absicherung und um ggf. auch Beweise zu haben, und auch um in
Ihrem Freundes- und Verwandtenkreis einmal beweiskräftig aufzuzeigen,
was für eine schmutzige Geschichte da die ganze Zeit abgelaufen ist.
So hatte Frau G. diese Audio-Aufnahmen sehr sehr vielen ihrer Bekannten und Freunden vorgespielt.
Im Oktober 2015 ist dann ein
Bekannter von Frau G. spontan auf die Idee gekommen, doch einmal
gemeinsam mit Frau G. zu dem Rechtsanwalt B. des Käufers S. nach Hamburg
zu fahren, um dem Rechtsanwalt B. einmal die volle Wahrheit zu
erzählen, was da eigentlich abgelaufen ist, und dass er (den
Rechtsanwalt B.) auch getäuscht und belogen hatte.
Rechtsanwalt B. war jedoch nicht in
der Kanzlei anwesend, sondern nur seine Urlaubsvertretung in Form eines
"anderen" Rechtsanwaltskollegen.
Dieser Rechtsanwalt gab sich sehr
arrogant und überheblich und verwies lediglich auf die Rechtmäßigkeit
des bereits rechtskräftigen Urteils und alles andere interessiere ihn
überhaupt nicht.
Frau G. solle sich doch bitte einen anderen Rechtsanwalt suchen, wenn sie Gesprächsbedarf hätte.
Frau G. verließ dann noch während des
Gespräches plötzlich und unvermittelt den Raum, nachdem sie sich nach
der Toilette erkundigt hatte.
Als Frau G. dann nach ca. 20 oder 30
Minuten immer noch nicht wieder zurückkam, und noch offensichtlich sich
in der Toilette befunden haben muß, machte sich ihr Bekannter nun doch
Sorgen, und ging zur Toilette, wo er hinter der verschlossenen Türe die
Frau G. bitterlich weinen hörte.
Der Bekannte machte sich ernste
Sorgen, da Frau G. durch die ganzen Ereignisse mit dem Käufer S. und der
ganzen Lügen schon in der letzten Zeit vermehrt Suizid Gedanken
geäußert hatte.
Der Bekannte versuchte Frau G. dazu zu bewegen, doch die Toilettentür zu öffnen, was ihm jedoch nicht gelang.
Aus reiner Sorge um die Gesundheit
und das Leben der Frau G. versuchte der Bekannte dann, die Tür
aufzudrücken. Dabei wurde die Toilettentür sehr zum Ärger des anwesenden
Rechtsanwalts beschädigt, welcher sich sofort darüber aufregte, und mit
Polizei drohte.
Der Bekannte war es jedoch, welcher
dann über 110 die Polizei und Rettungswagen alarmierte, welche auch mit
Blaulicht gekommen sind.
Verkäuferin G. kam ins nächstgelegene Hamburger Krankenhaus.
2016 leitete dann der Käufer S. über
seinen Rechtsanwalt B. ein Zwangsversteigerung-Verfahren des Hauses von
Frau G. über das zuständige Amtsgericht ein.
Frau G. hatte die seit 2015
zahlreichen Audio-Aufnahmen zu diesem Zeitpunkt schon sehr vielen
Freunden und Bekannten vorgespielt, einfach nur, um den Freunden und
Bekannten einmal vorzuspielen, was da für eine schmutzige Geschichte mit
dem Landgericht Hamburg abgelaufen ist.
2016, als die vom Käufer S.
angedrohte Zwangsversteigerung nun Realität zu werden scheint, will ein
Bekannter der Frau G. nun die Audios sogar entgegen des Willens der Frau
G. öffentlich machen, denn er kann und möchte nicht mit ansehen, wie so
ein Schwein (seine Worte) wie der Käufer S. mit einem solchen
erpresserischen Prozeßbetrug einfach davon kommt, und auch noch
unrechtmäßig Geld abzockt.
Da Frau G. diesen Bekannten
offensichtlich nicht mehr abhalten kann, entschliesst sich Frau G. nun
selbst "nach vorne" zu kommen, und schickt dem Rechtsanwalt B. einige
der Audio-Aufnahmen.
Frau G. möchte einfach nicht, dass
ihr Bekannter -der mit der Sache nun nichts zu tun hat- wegen dem Käufer
S. Ärger bekommt, weil er die Wahrheit veröffentlicht.
Rechtsanwalt B. antwortet am
10.Februar 2016 und verweist lediglich auf die Rechtskräftigkeit des
Urteils des Landgerichts Hamburg, und dass er sich keine Audio Aufnahmen
anhören wolle.
(Siehe auch unten angehängte Dokumente, die der Rechtsanwalt B. selber an das Gericht geschickt hatte.)
Am 22.Februar 2016 soll so laut
Angaben des Rechtsanwalts B. dieses Schreiben von "Bertold Brecht" an
seine Kanzlei verschickt worden sein, woraufhin Rechtsanwalt B. dann
einen Tag später, nämlich am 23.Februar 2016 diesen -unten ebenfalls
angehängten Schriftsatz nebst Fotokopien- an das Gericht geschickt
hatte.
Das war nun das letzte Mal, dass Frau G. etwas von dem rechtsanwalt gehört, bzw. gelesen hatte.
Der Schriftsatz des Gerichts stammt vom 01.März 2016, wurde aber erst am 09.März 2016 an Frau G. postalisch zugestellt.
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Am Abend des 29.Februar 2016 kam Frau G. dann nach Hause und wurde überfallen.
Was in der Zeitung nicht steht ist,
dass der Räuber ganz gezielt nach den Audio-Aufnahmen fragte, und ein
"Smart-Phone" und ein Diktiergerät mitgenommen hatte, sowie einen
Geldbetrag.
Am nächsten Morgen des 01.März 2016
hatten dann mehrere Freunde und auch die Mutter von Frau G. versucht
anzurufen, doch es meldete sich eine unbekannte Frau, die das
"Smart-Phone" auf einer Raststätte in Seevethal (bei Hamburg) gefunden
hatte.
Die Kripo hatte daraufhin die Ermittlungen aufgenommen.
Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:
AUDIOAUFNAHMEN:
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Hier noch einige ( 5 weitere Audio-Aufnahmen )
mit
mehreren Gesprächsminuten aus Telefon- gesprächen mit dem Käufer S.,
welche auch an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Anlässen geführt
worden sind...
Sehr
interessant immer wieder, dass der Käufer S. mehr Geld fordert, und er
sogar öfters sagt, dass es ihm eigentlich gar nicht um das Geld geht,
sondern, dass er die Frau G. aus ihrem eigenen Haus rausversteigern
lassen will, sollte er nicht das Geld bekommen, was er haben will....
Wohl wissentlich, dass er bewusst und absichtlich mehr fordert, als ihm das Landgericht Hamburg überhaupt zugesprochen hat!
Hier nachfolgend noch der Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalt B. vom 23. Februar 2016
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Anmerkung hierzu:
Es ist
richtig, dass Herr Rechtsanwalt Thomas B. seinen Mandanten, den Käufer
S. nicht im Zivilprozeß 2012-2014 vor dem Landgericht Hamburg vertreten
hat. Das war sein Bruder Michael, der ebenfalls Rechtsanwalt ist, und
seine Kanzlei ebenso in Hamburg, Lokstedter Damm hat.
Herr Rechtsanwalt Thomas B. vertritt seinen Mandanten Herrn S. erst seit 2015.
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