Monday, May 16, 2016

Prozessbetrueger Schweisserei Schlosserei Fred Schlachta, Wagrierweg 70, 22455 Hamburg, Telefon 040/32595272

Prozessbetrueger Schweisserei Schlosserei Fred Schlachta, Wagrierweg 70, 22455 Hamburg, Telefon 040/32595272

 Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:

AUDIOAUFNAHMEN:

https://soundcloud.com/search?q=Fred%20Schlachta



das ist die wahre Geschichte vom Prozessbetrueger, 
Luegner, 
Erpresser und 
Urkundenfaelscher
 Prozessbetrueger 
Schweisserei - Schlosserei 
Fred Schlachta, 
Wagrierweg 70, 
22455 Hamburg, 
Telefon 040/32595272

  Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:

AUDIOAUFNAHMEN:

https://soundcloud.com/search?q=Fred%20Schlachta

 Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:

AUDIOAUFNAHMEN:

https://soundcloud.com/search?q=Fred%20Schlachta

Hintergründe zum Prozessbetrug-Landgericht-Hamburg-Zeitungsartikel-Maskierter-fesselte-Opfer-am-Heizkoerper

Die gesamte Vorgeschichte fängt im September 2012 in Bad Harzburg an:
Frau G. bietet im Internet bei http://autoscout24.de einen gebrauchten VW-Passat zum Kauf an.
Ein Kaufinteressent aus Hamburg meldet sich  und kauft das Auto nachdem er fast € 1000,-- heruntergehandelt hatte, was ansich ja auch legitim ist.
Kurze Zeit später -es sind einige wenige Tage- meldet sich der Hamburger Käufer dann wieder bei Frau G. und möchte das Auto wieder zurückgeben. Die Kilometer würden nicht stimmen.
Frau G. willigt ein, und will den Kaufpreis in Höhe von
 € 8850,-- in voller Höhe Zug um Zug gegen Rückgabe des VW-Passat zurückerstatten. Dafür würde Frau G. auch nach Hamburg anreisen, um den VW-Passat wieder abzuholen.
Doch es kommt anders:
Der Käufer Herr S. aus Hamburg will € 9500,-- und nach einigem Hin- und Herverhandeln würde er sich auch mit € 9300,-- zufrieden geben.
Frau G. stimmt dem nicht zu, und da macht der Käufer Herr S. ein weiteres "Angebot", indem nun doch den Kaufpreis in Höhe von € 8850,-- plus einen Laptop oder Ähnliches im Wert akzeptieren würde.
Frau G. willigt auch diesem "Angebot" nicht ein, und Herr S. geht zum Hamburger Rechtsanwalt B., der wiederum Klage beim Landgericht Hamburg einreicht.

Plötzlich taucht ein gefälschter Kaufvertrag auf, auf welchem der VW-Passat angeblich für € 9700,-- gekauft worden sein soll.

Frau G. kann leider nicht das Gegenteil beweisen, da beim Kauf / Verkauf leider nur ein Exemplar des Kaufvertrages ausgefüllt worden ist, welches ausschließlich nur der Käufer S. hat.

Dem Käufer S. und seinem beauftragten Rechtsanwalt B. gelingt es nun daraufhin, das Landgericht Hamburg zu täuschen, und im Sommer 2014 wird Frau G. auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von € 9700,-- abzüglich Gebrauchsvorteilen verurteilt.

Dazu kommen noch Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten von mehreren Tausend €.
.......
Der Käufer S., der nun ein Rechtskräftiges Urteil hat, will vollstrecken, und bietet einen Betrag einmal von € 3000,-- an, dann wieder € 2000,-- und dann wäre der Wagen auf einmal nur nur € 1500,-- Wert.
Die Ehefrau des Käufers Herrn S. würde bei einer Auto Versteigerung in Hamburg arbeiten, und kenne sich mit Autos und den Preisen aus.
Käufer S. erfragt bei Frau G. um Zustimmung, ob diese bereit wäre, ihm dem Käufer S. den VW-Passat zur weiteren Verwendung und ggf. auch Weiterveräußerung zu überlassen, und die geforderte und ausgeurteilte Summe würde sich dann entsprechend um diese              € 1500,-- bzw. € 2000,-- reduzieren, und somit wäre 
Frau G. schon einen Betrag von € 1500,-- bzw. € 2000,-- weniger schuldig.
Frau G. willigt dem nicht ein, und signalisiert gegenüber dem Käufer S., dass sie evtl. jemanden kenne, der wesentlich mehr für den VW-Passat bieten würde.
Käufer S. ist damit nicht einverstanden, und versucht weiter, Frau G. einzuschüchtern, was ihm aber nicht gelingt.
Käufer S. telefoniert auch viel mit der Verkäuferin G., und fordert nun einen Betrag in Höhe von € 15000,-- und er wäre aus dem Grundbuch raus, obwohl nur € 12300,-- im Grundbuch als ausgeurteilter Betrag incl. Gerichtskosten des Landgerichts Hamburg und Rechtsanwaltskosten für den Klägeranwalt B. im Grundbuch der Frau G. eingetragen sind.
Frau G. kann gar nicht verstehen, warum Käufer S. schon wieder mehr Geld fordert und Frau G. bedroht, dass er sie sonst aus Ihrem eigenen Haus zwangsrausversteigern will.
Käufer S. begründet die von ihm aufgestellte Forderung der € 15000,-- damit, dass er ja auch noch Kosten hätte, die ja auch die Verkäuferin G. zu tragen hätte.
 
Im Sommer 2015 kommt es dann tatsächlich zu dem Rückkauf des VW-Passat in Hamburg.
Frau G. kommt mit einem Käufer, der für den mittlerweilen nicht mehr fahrbereiten VW-Passat noch einen Barbetrag in Höhe von € 7000,-- zahlt.
Der VW-Passat wird mit einem Autoanhänger in Hamburg aufgeladen und abgeholt.
Der Verkäufer S. ist noch so nett, beim "Jumpstart" des VW-Passat zu helfen, da der aufgrund einer kaputten Batterie nicht mehr anspringt, so dass der VW-Passat über die Rampe auf den Autoanhänger mit eigener Kraft hochgefahren werden kann.
Audio-Datei mit der Stimme vom Käufer S., und wie er den Betrug zugibt mit der Bemerkung:
"Da können halt andere besser betrügen"

  Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:

AUDIOAUFNAHMEN:

https://soundcloud.com/search?q=Fred%20Schlachta
Käufer S. fordert nun "nur" noch € 8000,-- von Frau G.
Frau G. hatte im Jahre 2015, und zwar erst nachdem der Käufer S. schon wieder mehr Geld gefordert hatte 
( diese € 15000,-- ) angefangen, die Telefon Gespräche mit dem Käufer S. aufzuzeichnen, weil dieser schon wieder mehr Geld gefordert hatte als ihm zusteht, genauso, wie im Jahre 2012.

Frau G. tat dies lediglich zu ihrer eigenen Absicherung und um ggf. auch Beweise zu haben, und auch um in Ihrem Freundes- und Verwandtenkreis einmal beweiskräftig aufzuzeigen, was für eine schmutzige Geschichte da die ganze Zeit abgelaufen ist.
So hatte Frau G. diese Audio-Aufnahmen sehr sehr vielen ihrer Bekannten und Freunden vorgespielt.
Im Oktober 2015 ist dann ein Bekannter von Frau G. spontan auf die Idee gekommen, doch einmal gemeinsam mit Frau G. zu dem Rechtsanwalt B. des Käufers S. nach Hamburg zu fahren, um dem Rechtsanwalt B. einmal die volle Wahrheit zu erzählen, was da eigentlich abgelaufen ist, und dass er (den Rechtsanwalt B.)  auch getäuscht und belogen hatte.

Rechtsanwalt B. war jedoch nicht in der Kanzlei anwesend, sondern nur seine Urlaubsvertretung in Form eines "anderen" Rechtsanwaltskollegen.

Dieser Rechtsanwalt gab sich sehr arrogant und überheblich und verwies lediglich auf die Rechtmäßigkeit des bereits rechtskräftigen Urteils und alles andere interessiere ihn überhaupt nicht.
Frau G. solle sich doch bitte einen anderen Rechtsanwalt suchen, wenn sie Gesprächsbedarf hätte.

Frau G. verließ dann noch während des Gespräches plötzlich und unvermittelt den Raum, nachdem sie sich nach der Toilette erkundigt hatte.

Als Frau G. dann nach ca. 20 oder 30 Minuten immer noch nicht wieder zurückkam, und noch offensichtlich sich in der Toilette befunden haben muß, machte sich ihr Bekannter nun doch Sorgen, und ging zur Toilette, wo er hinter der verschlossenen Türe die Frau G. bitterlich weinen hörte.
Der Bekannte machte sich ernste Sorgen, da Frau G. durch die ganzen Ereignisse mit dem Käufer S. und der ganzen Lügen schon in der letzten Zeit vermehrt Suizid Gedanken geäußert hatte.
Der Bekannte versuchte Frau G. dazu zu bewegen, doch die Toilettentür zu öffnen, was ihm jedoch nicht gelang.
 Aus reiner Sorge um die Gesundheit und das Leben der Frau G. versuchte der Bekannte dann, die Tür aufzudrücken. Dabei wurde die Toilettentür sehr zum Ärger des anwesenden Rechtsanwalts beschädigt, welcher sich sofort darüber aufregte, und mit Polizei drohte.
Der Bekannte war es jedoch, welcher dann über 110 die Polizei und Rettungswagen alarmierte, welche auch mit Blaulicht gekommen sind. 
Verkäuferin G. kam ins nächstgelegene Hamburger Krankenhaus.
2016 leitete dann der Käufer S. über seinen Rechtsanwalt B. ein Zwangsversteigerung-Verfahren  des Hauses von Frau G. über das zuständige Amtsgericht ein.
Frau G. hatte die seit 2015 zahlreichen Audio-Aufnahmen zu diesem Zeitpunkt schon sehr vielen Freunden und Bekannten vorgespielt, einfach nur, um den Freunden und Bekannten einmal vorzuspielen, was da für eine schmutzige Geschichte mit dem Landgericht Hamburg abgelaufen ist.
2016, als die vom Käufer S. angedrohte Zwangsversteigerung nun Realität zu werden scheint, will ein Bekannter der Frau G. nun die Audios sogar entgegen des Willens der Frau G. öffentlich machen, denn er kann und möchte nicht mit ansehen, wie so ein Schwein (seine Worte) wie der Käufer S. mit einem solchen erpresserischen Prozeßbetrug einfach davon kommt, und auch noch unrechtmäßig Geld abzockt.
Da Frau G. diesen Bekannten offensichtlich nicht mehr abhalten kann, entschliesst sich Frau G. nun selbst "nach vorne" zu kommen, und schickt dem Rechtsanwalt B. einige der Audio-Aufnahmen.

Frau G. möchte einfach nicht, dass ihr Bekannter -der mit der Sache nun nichts zu tun hat- wegen dem Käufer S. Ärger bekommt, weil er die Wahrheit veröffentlicht.

Rechtsanwalt B. antwortet am 10.Februar 2016 und verweist lediglich auf die Rechtskräftigkeit des Urteils des Landgerichts Hamburg, und dass er sich keine Audio Aufnahmen anhören wolle.
(Siehe auch unten angehängte Dokumente, die der Rechtsanwalt B. selber an das Gericht geschickt hatte.)

Am 22.Februar 2016 soll so laut Angaben des Rechtsanwalts B. dieses Schreiben von "Bertold Brecht" an seine Kanzlei verschickt worden sein, woraufhin Rechtsanwalt B. dann einen Tag später, nämlich am 23.Februar 2016 diesen -unten ebenfalls angehängten Schriftsatz nebst Fotokopien- an das Gericht geschickt hatte.

Das war nun das letzte Mal, dass Frau G. etwas von dem rechtsanwalt gehört, bzw. gelesen hatte.
Der Schriftsatz des Gerichts stammt vom 01.März 2016, wurde aber erst am 09.März 2016 an Frau G. postalisch zugestellt.

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Am Abend des 29.Februar 2016 kam Frau G. dann nach Hause und wurde überfallen.

Was in der Zeitung nicht steht ist, dass der Räuber ganz gezielt nach den Audio-Aufnahmen fragte, und ein "Smart-Phone" und ein Diktiergerät mitgenommen hatte, sowie einen Geldbetrag.

Am nächsten Morgen des 01.März 2016 hatten dann mehrere Freunde und auch die Mutter von Frau G. versucht anzurufen, doch es meldete sich eine unbekannte Frau, die das "Smart-Phone" auf einer Raststätte in Seevethal (bei Hamburg) gefunden hatte.

Die Kripo hatte daraufhin die Ermittlungen aufgenommen.


 Hier gibt der Luegner, Urkundenfaelscher, Erpresser und Prozessbetrueger seine Luegen selbst zu:

AUDIOAUFNAHMEN:

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Hier noch einige ( 5 weitere Audio-Aufnahmen ) 
mit mehreren Gesprächsminuten aus Telefon- gesprächen mit dem Käufer S., welche auch an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Anlässen geführt worden sind...
Sehr interessant immer wieder, dass der Käufer S. mehr Geld fordert, und er sogar öfters sagt, dass es ihm eigentlich gar nicht um das Geld geht, sondern, dass er die Frau G. aus ihrem eigenen Haus rausversteigern lassen will, sollte er nicht das Geld bekommen, was er haben will.... 
Wohl wissentlich, dass er bewusst und absichtlich mehr fordert, als ihm das Landgericht Hamburg überhaupt zugesprochen hat!
Hier nachfolgend noch der Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalt B. vom 23. Februar 2016



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Anmerkung hierzu:
 Es ist richtig, dass Herr Rechtsanwalt Thomas B. seinen Mandanten, den Käufer S. nicht im Zivilprozeß 2012-2014 vor dem Landgericht Hamburg vertreten hat. Das war sein Bruder Michael, der ebenfalls Rechtsanwalt ist, und seine Kanzlei ebenso in Hamburg, Lokstedter Damm hat.

Herr Rechtsanwalt Thomas B. vertritt seinen Mandanten Herrn S. erst seit 2015.
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